Mein Service umfasst die Bereitstellung aller gesetzlich erforderlichen bauphysikalischen Berechnungen für die behördliche Einreichung abhängig von der Art des Gebäudes und vom Bundesland der Baueinreichung.
Meine Leistungen im Detail:
- Energieausweis
- Berechnung der U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient)
- Speichermassen der Bauteile
- Schutz vor sommerlicher Überwärmung
- Sommertauglichkeit
- Luftschallschutz Rw
- Trittschallschutz Ln,Tw
- Schallpegeldifferenz Dn,Tw
- resultierendes bewertetes Schalldämmmaß Rres,w
- OI3-Bewertung gemäß OI3-Leitfaden 1.7 (PEI, GWP, AP)
nach DIN 4108 und EN ISO 10077-2
Durch thermische Sanierung aller Bauteile (Wände, Dächer, Böden, Fenster und Türen) kann der Heizwärmebedarf eines Hauses auf einen Bruchteil reduziert werden.
Es werden alle für Förderungsansuchen erforderliche Energieausweis-Berechnungen erstellt und die Formulare ausgefüllt.
Für behördliche Bauverfahren und bei Immobilientransaktionen, Vermietung und Verpachtung ist in Österreich ein Energieausweis notwendig. Energieausweise laut Energieausweisvorlagegesetz 2012 werden von mir für Wohn-, Büro- oder Geschäftshäuser in ganz Österreich erstellt. Außerdem erstelle ich auch Energieausweise für die behördliche Einreichung von Neubauprojekten.
Der Ablauf der Energieausweis-Erstellung erfolgt rasch und effizient:
Wichtigste Grundlage zur Erstellung eines Energieausweises ist der Gebäudeplan mit Grundrissen, Schnitt und Plankopf.
Sollten Sie Ihren Haus- oder Wohnungsplan nicht mehr zur Hand haben, können Sie diesen persönlich oder durch einen Vertreter (mit Vollmacht) im Planarchiv der Baupolizei ausheben oder ausheben lassen.